Die Möglichkeit, seine Arbeit trotz abnehmender Beitrittszahlen fortsetzen zu können, verdankte das Diakonissenhaus der tatkräftigen Unterstützung zahlreicher Helfer. Unter ihnen spielten die „Diakonischen Schwestern“ eine wichtige Rolle. Sie waren bereits im 19. Jahrhundert als sogenannte freie Hilfsschwestern von den Mutterhäusern eingestellt und auf Krankenstationen eingesetzt worden. In der Regel arbeiteten sie unter der Leitung einer Diakonisse. Während diese aufgrund ihrer theologischen Ausbildung für die geistliche und körperliche Pflege zuständig war, waren sie als Aushilfe und Zuarbeiterinnen tätig. Dank ihres Einsatzes ließ sich der Pflegenotstand auf den Krankenstationen lindern. (5)
Die mindestens einjährige Ausbildung der oft ungeschulten Helferinnen erfolgte in Kursen der Krankenpflege oder auch der Kinderpflege in den Ausbildungsstätten des jeweiligen Mutterhauses und endete mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Auch staatlich geprüfte Krankenpflegerinnen, Kindergärtnerinnen, Gemeindehelferinnen sowie praktisch bewährte Kräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung traten in das Diakonissenhaus ein.
Ihr Dienstbereich lag neben dem Krankenhaus in Kindergärten und in der Altenheimpflege. Darüber hinaus übernahmen sie häufig in ihren Heimatorten entsprechende Aufgaben in Gemeindestationen oder Kindergärten. Nach einem Jahr Anwartschaft erfolgte die Einführung der Schwestern in die Diakonische Schwesternschaft. Als Kennzeichen ihrer Mitgliedschaft erhielten sie eine silberne Brosche mit Kreuz.
Als die freien Schwesternschaften während der Zeit des Nationalsozialismus in die NSV überführt werden sollten, wurde die Frankfurter freie Schwesternschaft – wie viele andere freie Schwesternschaften auch – in den Kaiserswerther Verband aufgenommen und als „Verbandsschwesternschaft des Kaiserswerther Verbands“ geführt. Zweck des Zusammenschlusses war es, die drohende nationalsozialistische Vereinnahmung zu verhindern. In diesem Zusammenhang erhielten die Schwestern die Bezeichnung „Verbandsschwestern“. (6)
Innerhalb des Mutterhauses nahmen die „Verbandsschwestern“ eine besondere Stellung ein. Ihre Zugehörigkeit zum Diakonissenhaus war nicht vom Familienstand abhängig. Einige von ihnen waren verheiratet und hatten Kinder. Sie waren als Vollzeit- oder Halbtagskräfte tätig und erhielten als berufliche Mitarbeiterinnen des Hauses ein Gehalt, das sich nach den Berufsjahren staffelte.
Die Integration einer zweiten Schwesternschaft unter dem Dach des Mutterhauses verlief nicht spannungsfrei. Die Verbandsschwesternschaft wurde häufig als Schwesternschaft „zweiten Grades“ wahrgenommen. Da die Bezeichnung „Verbandsschwester“ mit einer Abwertung verbunden war, erhielt die Schwesternschaft nach dem Krieg den Namen „Diakonische Schwesternschaft“. Dennoch blieb die unterschiedliche Wertschätzung der Arbeit einer Diakonischen Schwester gegenüber der einer Diakonisse noch lange bestehen. (7) Im März 2001 räumte das Mutterhaus in Kaiserswerth allen Diiakonischen Schwestern – trotz der unterschiedlichen Ausformung ihres Dienstes – die Möglichkeit ein, sich als Diakonisse zu bezeichnen. (8)
Wie für die meisten anderen Mutterhäuser war auch für das Frankfurter Mutterhaus die aktive Gemeinschaft der Diakonischen Schwestern von großer Bedeutung, insbesondere für die Lazarettdienste im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg waren Diakonische Schwestern in die Arbeit des Frankfurter Diakonissenhauses eingebunden. Zwar blieb ihre Zahl gering, nach Hack-Molitor waren bis 1970 und darüber hinaus im Jahresdurchschnitt kaum mehr als zehn Schwestern für das Diakonissenhaus aktiv. (9) Gleichwohl trugen sie in den Jahren der abnehmenden Beitritte zur Diakonissenschwesternschaft dazu bei, den Fortbestand des traditionellen Diakonissenmodells und damit auch den Fortbestand des Diakonissenhauses auf längere Sicht zu sichern.
Die Diakonischen Schwestern waren keine Mitglieder der Diakonissengemeinschaft, doch arbeiteten sie in eigenständiger Berufstätigkeit mit den Diakonissen zusammen. Sie pflegten die geistliche und schwesterliche Gemeinschaft, hielten Bibelstunden, Gebetskreise und Einkehrtage. Zwischen Beruf und Berufung (10) stehend, trugen auch sie den diakonischen Auftrag innerhalb des Diakonissenwerks weiter.